(5) Bereitstellung von Spielen im Freien bei geeignetem Wetter für Säuglinge über zwölf Monate, Kleinkinder, Vorschulkinder und Kinder im Schulalter, die vier oder mehr aufeinanderfolgende Tageslichtstunden besuchen. Geeignetes Wetter ist mindestens 25 bis 90 Grad Fahrenheit.