Sie haben vielleicht schon von "Fair Use" gehört, einer Urheberrechtsbestimmung, die es Ihnen erlaubt, 10, 15 oder 30 Sekunden Musik ohne Urheberrechtsverpflichtung zu verwenden. Das heißt, Sie verstehen, dass Sie einen kurzen Abschnitt eines Liedes verwenden können, ohne eine Gebühr zu zahlen.
- Können Sie 6 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Songs verwenden??
- Kann ich 5 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Songs verwenden??
- Wie lange muss ein Song abgespielt werden, um urheberrechtlich geschützt zu sein?
- Kann ich 20 Sekunden urheberrechtlich geschützte Musik verwenden??
Können Sie 6 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Songs verwenden??
Einer dieser verbreiteten Mythen ist dieser: Sie können ein urheberrechtlich geschütztes Lied ohne Erlaubnis legal sampeln, solange das Sample kürzer als 6 Sekunden oder 11 Sekunden oder 15 Sekunden ist… FALSCH!
Kann ich 5 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Songs verwenden??
Dies ist eines der häufigsten Missverständnisse. Leider stimmt dies nicht und es gibt keine Regel, die besagt, dass eine Verwendung eine akzeptable Verwendung ist, solange Sie nur 5, 15 oder 30 Sekunden eines Songs verwenden. Jegliche Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Genehmigung ist laut U.S. Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung.
Wie lange muss ein Song abgespielt werden, um urheberrechtlich geschützt zu sein?
In der U.S. und innerhalb Europas gilt das Urheberrecht an einem Lied 70 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der letzte überlebende Autor stirbt. Ein nicht mehr urheberrechtlich geschütztes Lied wird als Public Domain (PD) bezeichnet.
Kann ich 20 Sekunden urheberrechtlich geschützte Musik verwenden??
Schon wenige Sekunden eines Songs können eine rechtswidrige Verletzung darstellen und Sie schadenersatzpflichtig machen. Ihre Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material, wie auch immer eingeschränkt, verstößt gegen das Gesetz, es sei denn, es fällt unter die Ausnahme für die faire Nutzung oder Sie holen die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers ein.